NOVA EDUCATION GERMANY GmbH
VERTRAG ÜBER DIE ERBRINGUNG VON DIENSTLEISTUNGEN FÜR DIE ORGANISATION VON AUSBILDUNGSMASSNAHMEN IM AUSLAND
Die "Nova Education Germany GmbH" ("NOVA Education"), im Folgenden "Auftragnehmer" genannt, vertreten durch den Direktor Hatipoglu Ibrahim, der auf der Grundlage der Charta handelt, einerseits und der Bürger, im Folgenden "Auftraggeber" genannt, andererseits, im Folgenden gemeinsam als "Parteien" und einzeln als "Partei" bezeichnet, haben diese Vereinbarung über die Erbringung von Bildungsdienstleistungen (im Folgenden "Vereinbarung" genannt) wie folgt geschlossen:
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(vollständiger Name, Geburtsjahr)
1.BEGRIFFE UND DEFINITIONEN
1. Die Vertragsparteien verwenden für die in diesem Abkommen festgelegten Zwecke untereinander die folgenden Grundbegriffe:
2. Für internationale/ausländische Kunden ist das Gastland ein ausländischer Staat, in dessen Hoheitsgebiet die Bildungsdienstleistungen für den Kunden erbracht werden.
3. Eine Partneruniversität ist eine ausländische Bildungseinrichtung (Akademie, Universität, Schulen, Kurse und andere Bildungseinrichtungen), die ein Partner von NOVA Education ist.
4. Universität ist eine ausländische Bildungseinrichtung (Akademie, Universität, Schulen, Kurse und andere Bildungseinrichtungen), die kein Partner von NOVA Education ist.
2. VERTRAGSGEGENSTAND
2.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Kunden und (oder) der (den) von ihm (ihnen) angegebenen Person(en) Dienstleistungen für die Organisation eines Online-Trainings aus dem Ausland in der von ihm (ihnen) gewählten Bildungseinrichtung gemäß dem ihn (sie) interessierenden Programm zu erbringen (um bestimmte Handlungen oder Tätigkeiten auszuführen) (im Folgenden als Dienstleistungen bezeichnet), und der Kunde verpflichtet sich, für diese Dienstleistungen zu zahlen. Eine detaillierte Auflistung der Dienstleistungen, der Bildungsprogramme, des Wohnsitzlandes, des Zahlungsverfahrens und der Bedingungen für die Dienstleistungen ist in Anhang 1 aufgeführt, der Bestandteil des vorliegenden Vertrags ist. Die im Anhang aufgeführten Bedingungen haben Vorrang beim Verständnis der Vertragsbedingungen.
2.2 Die erbrachten Dienstleistungen umfassen auch:
● Beratungen über die Auswahl der an der Partneruniversität oder -hochschule angebotenen Bildungsdienstleistungen;
● Konsultationen zur Einschreibung und Immatrikulation des Kunden und (oder) der von ihm angegebenen Person an der Partneruniversität oder -hochschule;
● Unterstützung beim Abschluss eines Vertrages über die Zusendung von Dokumenten des Kunden oder der von ihm benannten Person an die Partneruniversität und (oder) die vom Kunden gewählte Universität;
2.3. Die Dienstleistungen müssen innerhalb der in Anhang 1 genannten Frist erbracht werden.
3. DIE KOSTEN, DIE FRIST UND DAS VERFAHREN FÜR DEN ERHALT UND DIE BEZAHLUNG DER ERBRACHTEN DIENSTLEISTUNGEN
3.1. Die Gesamtkosten der Dienstleistungen sind in Anhang 1 aufgeführt.
3.2. Die Vertragspreise unterliegen nicht der Mehrwertsteuer.
3.4. Die Zahlung für die Dienstleistungen erfolgt durch den Kunden zu den in Anhang 1 aufgeführten Zahlungsbedingungen.
3.5. Die Zahlung im Rahmen des Vertrags erfolgt per Überweisung auf das Bankkonto des Auftragnehmers oder in bar an der Kasse des Auftragnehmers.
4. RECHTE UND PFLICHTEN DER PARTEIEN
4.1. Die Rechte des Kunden:
Vom Vertragspartner vollständige und zuverlässige Informationen über die Bedingungen für die Einschreibung an der Partneruniversität und (oder) der Universität zum Zwecke des Erwerbs von Bildungsdienstleistungen zu erhalten, einschließlich, aber nicht ausschließlich:
● Informationen über die Fristen für die Einreichung von Unterlagen für die Immatrikulation;
● die Liste der für die Immatrikulation erforderlichen Dokumente und die Anforderungen an diese Dokumente (Form, Sprache des Ausfüllens, Anforderungen an die Beglaubigung/Legalisierung, usw.);
● Informationen über die Kosten von Bildungsdienstleistungen, das Verfahren und den Zeitpunkt der Bezahlung von Dienstleistungen.
4.2. Verpflichtungen des Kunden:
Um als Absolvent dieses Programms zu gelten, muss der Student alle von der Universität festgelegten Bedingungen erfüllen: Anwesenheit im Unterricht (Sie dürfen nur 19 % aller Kurse versäumen. Wenn Sie 20 % der Kurse versäumen, benötigen Sie eine gültige Entschuldigung, z. B. Krankheit, Unfall, Gericht. Andernfalls hat die Universität das Recht, Sie vom Unterricht zu suspendieren), die pünktliche Teilnahme an Prüfungen, das Erfüllen von Aufgaben usw. sind obligatorisch. Andernfalls kann Nova Education nicht für allfällige Missstände verantwortlich gemacht werden.
4.3. Rechte des Auftragnehmers:
4.3.1. Vom Kunden vollständige und verlässliche Informationen, notwendige und ausreichende Dokumente für die Übermittlung an die Partneruniversität und (oder) die Universität zum Zwecke der Registrierung und Immatrikulation des Kunden und (oder) der von ihm angegebenen Person an der angegebenen Bildungseinrichtung sowie für die Erbringung der in Klausel 2 dieser Vereinbarung und allen Anhängen vorgesehenen Dienstleistungen anfordern und erhalten.
4.3.2. Rechtzeitige und vollständige Bezahlung der in Klausel 2 dieser Vereinbarung und in allen Anhängen genannten Leistungen des Auftragnehmers.
4.3.3. Die Erbringung von Dienstleistungen für die Registrierung und Immatrikulation an der Partneruniversität und (oder) der Universität verweigern, wenn der Kunde und (oder) die von ihm angegebene Person die Anforderungen für Kandidaten für die Immatrikulation an der angegebenen Bildungseinrichtung nicht erfüllen.
4.3.4. Verwendung von Fotos, Videos des Kunden und (oder) der von ihm angegebenen Person zum Zwecke der Förderung der Dienstleistungen und der Werbung für die Marke des Auftragnehmers.
4.4. Verpflichtungen des Auftragnehmers:
4.4.1. Dem Kunden und (oder) der von ihm benannten Person vollständige und zuverlässige Informationen zur Verfügung stellen:
● über das Bildungssystem im gewählten Gastland, über die von der Partneruniversität angebotenen Bildungsdienstleistungen und (oder) die Universität;
● über mögliche Optionen für den Kunden und (oder) die von ihm angegebene Person, um die von ihm gewünschte Ausbildung zu erhalten;
● über die Zulassungsregeln und -voraussetzungen für Studierende an der Partneruniversität und (oder) der vom Kunden gewählten Universität und (oder) der von ihm angegebenen Person;
● über die Liste der Dokumente, die bei der Partneruniversität und (oder) der vom Kunden gewählten Universität und (oder) der von ihm angegebenen Person einzureichen sind;
● über die Termine der Aufnahmeprüfungen der Partneruniversität und (oder) der vom Kunden und (oder) der von ihm angegebenen Person gewählten Universität sowie über die Fristen für die Einreichung der Immatrikulationsunterlagen;
● Informationen über die Kosten von Bildungsdienstleistungen, das Verfahren und den Zeitpunkt der Bezahlung von Dienstleistungen.
4.4.2. Unterstützung des Kunden und (oder) der von ihm/ihr angegebenen Person bei der Erstellung des vollständigen Pakets von Dokumenten, die für die Immatrikulation an der Partneruniversität und (oder) der Universität erforderlich sind, vorausgesetzt, der Kunde und (oder) die von ihm/ihr angegebene Person stellen die erforderlichen Dokumente und Informationen zur Verfügung.
4.4.3. Den Kunden und (oder) die von ihm angegebene Person bei der Einschreibung an der Partneruniversität und (oder) der Universität zu unterstützen, indem er entsprechende Anträge im Namen des Kunden und (oder) der von ihm angegebenen Person versendet, sofern der Kunde und (oder) die angegebene Person die erforderlichen Unterlagen vorlegen.
4.4.4. Informieren Sie den Kunden und/oder die von ihm benannte Person über die Ergebnisse der Prüfung ihrer Bewerbungen an der ausgewählten Partneruniversität und/oder -hochschule.
4.4.5. Bereitstellung vollständiger und zuverlässiger Informationen über das Verfahren und die Bedingungen für die Erbringung der in Abschnitt 2 dieser Vereinbarung und allen Anhängen vorgesehenen Dienstleistungen.
5. VERANTWORTLICHKEITEN DER PARTEIEN
5.1 Für die Nichterfüllung und/oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Vertrag sind die Parteien gemäß dem Vertrag und der geltenden deutschen Gesetzgebung verantwortlich.
5.3. Die Parteien haben vereinbart, dass im Falle einer einseitigen Weigerung des Kunden, diesen Vertrag zu erfüllen (d.h. Kündigung des Vertrags auf Initiative des Kunden), die Rückzahlung der gezahlten Gelder von den tatsächlich erbrachten Leistungen abhängt und in der folgenden Reihenfolge erfolgt:
● Im Falle einer Ablehnung während der Vorbereitung des Antrags und der Unterlagen des Kunden an die Partneruniversität und (oder) die Universität, d. h. nach Unterzeichnung des Vertrags innerhalb von 15 Werktagen, werden 75 % der Gesamtkosten dieses Vertrags abzüglich der tatsächlich entstandenen Kosten erstattet;
● Im Falle einer Ablehnung nach Beginn des Studiums an der Partneruniversität und (oder) der Universität, d.h. nach Ablauf von 15 Werktagen nach Unterzeichnung des Vertrags, erfolgt keine Rückerstattung der gezahlten Beträge;
● Es reicht aus, wenn der Kunde den Kurs auch nur einmal besucht, um als Student gezählt zu werden.
5.3.1. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass der Auftragnehmer das Recht hat, die fälligen Beträge gemäß den Bestimmungen dieser Klausel des Vertrages einzubehalten.
6. UMSTÄNDE HÖHERER GEWALT (FORCE MAJEURE)
6.1. Die Vertragspartei ist von der Haftung für die teilweise oder vollständige Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung befreit, wenn dies auf höhere Gewalt zurückzuführen ist, die nach dem Abschluss des Vertrags infolge außergewöhnlicher Umstände eingetreten ist, die die Vertragspartei nicht vorhersehen oder verhindern konnte.
6.2. Bei Eintritt solcher Umstände muss die Vertragspartei, die von ihnen betroffen ist, die andere Vertragspartei innerhalb von drei Arbeitstagen schriftlich davon in Kenntnis setzen.
6.3. In Fällen höherer Gewalt verschiebt sich die Frist für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen der Vertragspartei im Verhältnis zu der Zeit, in der diese Umstände und ihre Folgen andauern. Wenn die Umstände höherer Gewalt und ihre Folgen länger als sechs Monate andauern, führen die Parteien zusätzliche Verhandlungen, um annehmbare alternative Möglichkeiten zur Erfüllung des Vertrags zu bestimmen, oder die Verpflichtungen der Parteien werden durch die Unmöglichkeit der Erfüllung (mit Ausnahme von Geldverpflichtungen) ab dem Zeitpunkt des Auftretens der Umstände höherer Gewalt beendet.
7. STREITBEILEGUNG
7.1. Die vorgerichtliche Streitbeilegung erfolgt durch Verhandlungen und Klagen und ist obligatorisch.
7.2. Die Parteien legen das folgende obligatorische Verfahren für die vorgerichtliche Beilegung der Streitigkeit fest:
7.2.1. Die Reklamation wird schriftlich eingereicht und von einer bevollmächtigten Person unterzeichnet.
7.2.2. In der Klageschrift sind folgende Angaben zu machen: die Forderungen, die Höhe der Forderung und ihre angemessene Berechnung (wenn die Forderung einer monetären Bewertung unterliegt); die Umstände, auf die sich die Forderungen stützen, und die sie bestätigenden Beweise; die Liste der der Forderung beigefügten Dokumente und sonstigen Beweise; sonstige für die Streitbeilegung erforderliche Informationen.
7.2.3. Die Beschwerde wird innerhalb von drei Arbeitstagen nach ihrem Eingang geprüft, und die Vertragspartei, die die Beschwerde eingereicht hat, wird schriftlich über das Ergebnis der Prüfung unterrichtet. In der Antwort auf die Beschwerde muss die Vertragspartei, die die Beschwerde erhalten hat, die Gründe für die Entscheidung und Vorschläge für das Verfahren zur Beilegung der Streitigkeit angeben.
7.2.4. Sind die für die Prüfung der Forderung erforderlichen Unterlagen der Forderung nicht beigefügt, so werden sie von der Partei, die die Forderung übermittelt hat, innerhalb von fünf Arbeitstagen nach dem Eingang der Forderung angefordert. Gehen die angeforderten Unterlagen nicht fristgerecht ein, wird die Forderung auf der Grundlage der verfügbaren Unterlagen geprüft.
7.2.5. Sollte es nicht möglich sein, innerhalb von 30 Kalendertagen ab der ersten Verhandlung eine Einigung durch Verhandlungen zu erzielen, unterliegen Streitigkeiten der gerichtlichen Überprüfung durch die deutschen Gerichte. Die Parteien haben vereinbart, dass alle Arten von Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten und Ansprüchen, die zwischen den Parteien entstehen, vor den deutschen Gerichten ausgetragen werden.
8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
8.1. Das Abkommen tritt zum Zeitpunkt seiner Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft und gilt bis zur vollständigen Erfüllung der von den Parteien übernommenen Verpflichtungen.
8.2. Nach Unterzeichnung des Vertrags verlieren alle Vorverhandlungen, Korrespondenz und vorläufige Absichtserklärungen zu Fragen, die in irgendeiner Weise mit dem Vertrag zusammenhängen, ihre Rechtskraft.
8.3. Der Vertrag sowie alle Rechtsbeziehungen, die sich im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrages ergeben, unterliegen der deutschen Gesetzgebung und werden nach dieser ausgelegt.
8.4. Der Vertrag wird in zwei Originalausfertigungen erstellt, deren Texte dieselbe Rechtskraft haben: eine davon ist beim Auftraggeber, die zweite - beim Auftragnehmer. Anhänge und Ergänzungen, die nach dem im Vertrag geregelten Verfahren vorgenommen werden, sind integraler Bestandteil des Vertrags.
8.5. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages erklärt sich der Kunde mit der Erfassung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten in der Datenbank durch den Auftragnehmer einverstanden, gemäß der deutschen Gesetzgebung.
8.6. Dieses Abkommen wird in zwei gleichwertigen Exemplaren in englischer Sprache abgefasst, von denen jede Partei ein Exemplar erhält.
9. ANGABEN ZU DEN VERTRAGSPARTEIEN
"Die Parteien haften für die Vorlage falscher Unterlagen sowie für die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung von Verpflichtungen aus diesem Vertrag. Die Parteien haften nach deutschem Recht".
"Vollstrecker" | "Kunde" |
Nova Education Deutschland GmbH Adresse: Wilmersdorfer Straße 122-123 10627 Berlin Bemerkungen/Bemerkungen: Name der Bank: Berliner Volksbank IBAN: DE28100900002769512007 SCHNELL: BEVODEBBXXX 10627 Berlin HRB215153B MEHRWERTSTEUER-NUMMER: 29/458/32053 F12 Wilmersdorfer Straße 122-123 10627 Berlin | Vollständiger Name: %F4% Nationality: %F5% Wohnsitz : %F10% Telefon: %F11% Reisepass-Nr.: %F12% Behörde: %F13% Datum der Ausgabe : %F14% |
Direktor _____________________ м.о. | %F7% _________________ __________________________________ Unterschrift Vollständiger Name %F4% |
Anhang 1 zum Vertrag
Bildungseinrichtung : Universität für Wirtschaft und Humanwissenschaften in Warschau.
Zu finden unter:
Akademia Ekonomiczno-Humanistyczna w Warszawie
ul. Okopowa 59, Warschau, Polen
Dienstleister: NOVA Education Germany GmbH
Land des Wohnsitzes: ist das Land des Wohnsitzes des Teilnehmers/Studenten, da es sich um ein Online-Programm handelt.
Programm: '' Soziale Arbeit als Wissenschaft und Pädagogik''
Anfangsdatum: 5. September 2023
Enddatum: 30. Juni 2024
Detaillierte Informationen über den Inhalt des Programms finden Sie unter folgenden Links: NOVA Education Germany GmbH https://www.novaeducation.de/social-work-as-science-and-pedagogy-postgraduate-program/,
Die Gesamtkosten der Dienstleistung:
Er beträgt 1500 (eintausendfünfhundert) Euro einschließlich Mehrwertsteuer.
Zahlungsverfahren:
Die Dienstleistungen für das Graduiertenprogramm müssen vom Kunden vollständig bezahlt werden.
Die Zahlung kann in Raten erfolgen.
• Die erste Rate muss bei der Anmeldung zum Aufbaustudiengang gezahlt werden und beträgt 500 (fünfhundert) Euro.
• Die restliche Gebühr ist in gleichen Raten und monatlich in Teilbeträgen von 250 Euro zu zahlen.
Ermäßigungen:
• Werden beide Aufbaustudiengänge Soziale Arbeit und Soziale Arbeit als Wissenschaft und Pädagogik belegt, beträgt die Gebühr 2500 Euro.
• Wenn diese beiden Programme zusammen gekauft werden und die Gebühr im Voraus bezahlt wird, beträgt sie 2400 Euro.
Die Gesamtkosten der Dienstleistungen umfassen:
1. Studiengebühren;
2. Einreichung der erforderlichen Unterlagen bei der Bildungseinrichtung;
3. Online-Anmeldung im System der gewählten Bildungseinrichtung;
4. Konsultation zur Zahlung von Studiengebühren;
5. Korrespondenz/Anrufe/Verhandlungen mit der Schule;
6. Erhalt des Bestätigungsschreibens über die Einschreibung in der Bildungseinrichtung;
Die Kosten für zusätzliche Ausgaben sind nicht in den Kosten für die Hauptleistungen des Auftragnehmers enthalten und werden gesondert bezahlt.
Unterschrift des Kunden : %F7%
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Datum : %O1%
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